Arbeitszimmer absetzen – Das Home Office steuerlich absetzen

15. April 2015

Arbeitszimmer absetzen: Das müssen Sie beachten

Das Arbeitszimmer absetzen: Wir geben Tipps für die nächste Steuererklärung

Steuern – das Wort alleine lässt Schweißtropfen auf der Stirn entstehen. Mit der Steuererklärung ist es so eine Sache, einerseits ist es ein endloser Kampf mit Papieren, Anträgen und Co., andererseits ist auch immer die Hoffnung groß, dass die Steuerbehörde dieses Jahr auf der eigenen Seite ist und man sogar etwas Geld zurück bekommt. Dabei ist die Frage, was steuerlich abgesetzt werden kann und was nicht, eine Frage die ganz schön Kopfzerbrechen bereiten kann. Fahrkosten – ja, Geschäftsessen – in manchen Fällen schon, neue Anzüge und Kostüme für das Büro – meist eher weniger. In Sachen Büro und Arbeit gibt es ohnehin einige Unklarheiten, wie sieht es eigentlich mit dem Arbeitszimmer zu Hause aus? Lässt sich das Home Office absetzen? Wir haben uns in Sachen Home Office und Steuern einmal grundlegend informiert und können Ihnen jetzt hoffentlich ein paar Tipps geben.

Wann kann man das Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Ein Arbeitszimmer zu Hause hat schon so seine Vorteile – keine weiten Wege, keine Staus, keine nervigen Kollegen. Vor allem in der heutigen Zeit, in der Dank E-Mails, Skype und Co. niemand mehr im selben Raum sein muss um Besprechungen zu halten, werden Arbeitszimmer und das von Zuhause arbeiten ein immer bedeutenderer Punkt im Arbeitsleben.
Was aber die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in Sachen Steuern angeht, da scheint es, als ob die Rechtsprechung hier noch im letzten Jahrhundert stecken geblieben ist. Denn das Home Office steuerlich abzusetzen ist nicht mehr ganz so einfach wie früher und mit einigen Einschränkungen verbunden.
Garantiert absetzbar ist das Arbeitszimmer nur, wenn es „der alleinige Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist“. Das heißt, man kann das Arbeitszimmer absetzten, wenn dir für den Beruf typischen Kernaufgaben dort erledigt werden. Sind Sie Programmierer und arbeiten von Ihrem PC von Zuhause aus, lässt sich das Arbeitszimmer meist ohne Probleme steuerlich absetzen und die anteiligen Kosten vollständig geltend machen. Sind Sie allerdings Berater und tagein tagaus von Kunde zu Kunde unterwegs, wird es schwer das Home Office steuerlich abzusetzen.

Home Office absetzen – Bis zu einer bestimmten Summe

Wenn Ihr Arbeitszimmer nicht der „alleinige Mittelpunkt“ Ihres Arbeitslebens ist, gibt es trotzdem die Möglichkeit einen Teil der Kosten für das Home Office steuerlich abzusetzen. Bis zu 1.250 Euro können Sie so pro Jahr von der Steuer absetzen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie keinen angemieteten Arbeitsplatz außer Haus haben oder einen Arbeitsplatz von Kunden zur Verfügung gestellt bekommen.
Die 1.250 Euro können außerdem nur einmal in Anspruch genommen werden, wenn mehrere Personen in dem Arbeitszimmer arbeiten, muss die Summe aufgeteilt werden.

Arbeitszimmer absetzen – Wie muss das Home Office dazu gestaltet sein und was kann abgesetzt werden

Die Rechtslage hat außerdem strenge Definition, was ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer darstellt und was nicht.

Das Arbeitszimmer muss ein abgetrennter, geschlossener Raum sein, der keine Möbel und sonstige Gegenstände für den privaten Gebrauch (Fernseher, Schlafsofa) enthält.

Arbeitnehmer geben die Aufwendungen als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebsausgaben an. Steuerlich abgesetzt werden können der prozentuelle Anteil der Miete für das Arbeitszimmer, Wasser- und Energiekosten, Renovierungskosten, Reinigungskosten etc. Zudem können Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, oder Regal auch abgesetzt werden – und das auch wenn, das Home Office vom Finanzamt nicht als absetzbares Arbeitszimmer anerkannt wird. Dabei können Möbel und Einrichtungsgegenstände, die unter 487,90 Euro gekostet haben sofort versteuert werden, wohingegen größere Kosten über die Dauer der Nutzung verteilt werden müssen. Das bedeutet, dass sie Kosten für diesen Gegenstand nicht nur in einer einzigen Steuererklärung angegeben müssen, stattdessen wird der Gesamtbetrag geteilt und die einzelnen Teile über Jahre bei der Steuererklärung angegeben. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt welche Gegenstände und die entsprechenden Kosten dafür wie lange von der Steuer abgesetzt werden können (siehe hier: http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/so-setzen-sie-bueromoebel-und-berufskleidung-von-der-steuer-ab.html).

Mehr Infos zum Thema Arbeitszimmer steuerlich absetzen gibt es auch hier oder hier.

Beachten Sie: Dieser Artikel soll nur eine erste Hinführung an das Thema sein und kann keine professionelle Steuerberatung ersetzen.


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