Flächenbedarf im Büro: Wie groß sollte ein Büro sein

1. Mai 2014

Bürogestaltung: Wichtig für das Wohlbefinden im Büro

Wie viel Quadratmeter Raum benötigt ein Mitarbeiter? Wie groß sollten Stauräume und Verkehrswege sein? Diese und weitere Fragen stellen Existenzgründer und Unternehmen immer wieder vor eine ernst zunehmende Herausforderung. Neben gesetzlichen Mindeststandards, gilt es dabei allen voran, die Mitarbeiter in den Prozess der Bürogestaltung einzubinden. Das führt schlussendlich zu den besten Ergebnissen.

Die gesetzlichen Regelungen im Überblick

Grundsätzlich gilt für Bildschirmarbeitsplätze der Leitsatz, dass mindestens acht Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen (mehr dazu hier). Je nach Tätigkeit, sind eventuell auch größere Räumlichkeiten nötig. Eine bauliche Abtrennung von anderen Mitarbeitern ist gesetzlich allerdings nicht vorgesehen. Dennoch müssen jedem Mitarbeiter am Arbeitsplatz selbst mindestens 1,5 Quadratmeter unverstellte Bodenfläche zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen Mitarbeiter sich frei bewegen können. um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Auch bei der Höhe der Räume liegt eine gesetzliche Vorschrift vor. Der Büroraum muss mindestens 2 Meter und 50 Zentimeter hoch sein. Darüber hinaus wird eine ausreichende Klimatisierung vorgeschrieben. Schlussendlich verlangt der Gesetzgeber noch, dass Verkehrswege mindestens 80 Zentimeter breit sein müssen. Die Mindestgröße des Büroraumes ist nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt (siehe http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-01/arbeitsrecht-enge-grossraumbuero).

Wohlbefinden am Arbeitsplatz durch genügend Bewegungsfreiheit

Das Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Ob Mitarbeiter nun über Bildschirmarbeitsplätze oder andere Räumlichkeiten verfügen, wichtig ist, dass die Gestaltung der Arbeitsräume genug Bewegungs- und Atmungsfreiheit lässt. Sparen Arbeitgeber bei der Bürogestaltung an diesen einfachen Prämissen, wirkt sich das mittelfristig negativ auf die Leistung und Gesundheit der Mitarbeiter aus. Für diese spielt auch die Durchflutung mit Tageslicht eine Rolle. Hierzu liegt zwar keine gesetzliche Regelung vor, zu bedenken ist dennoch, dass Arbeit mit Tageslicht effektiver und deutlich gesünder ist. Durch ausreichende Bewegungsfreiheit wird zudem verhindert, dass Schäden am Mobiliar entstehen. Außerdem wird die Verletzungsgefahr deutlich reduziert, wenn genügend Stauraum vorhanden ist. Bezüglich der Atmungsfreiheit ist es zentral, dass Mitarbeiter sich im Büroraum frei bewegen können, um mittelfristigen Gesundheitsprobleme vorzubeugen. Kann ein Mitarbeiter zwischendurch auch einmal paar Schritte gehen oder seine Sitzposition verändern, zeigt das zumeist nicht nur orthopädisch positiv Effekte, auch die Arbeitsleistung steigt. Ebenfalls zu erwähnen ist eine gute Durchlüftung der Räume. Diese kann entweder durch eine Klimaanlage oder durch das Öffnen von Fenstern erreicht werden. Mehrmals täglich sollte dabei durchgelüftet werden, sodass Mitarbeiter ein gesünderes Umfeld vorfinden. Ein gut eingerichtetes und gut durchlüftetes Büro wirkt sich nämlich auch gut auf die Konzentration im Büro aus.

Richtwerte für verschiedene Büroarten

Der Gesetzgeber hat gemeinsam mit Kommissionen durch Studien bewiesen, dass eine gewisse Raumgestaltung, zu einem positiven Arbeitsergebnis führt. Für sogenannte Zellenbüros, also wenige Arbeitsplätze in einem Raum, werden acht bis zehn Quadratmeter pro Arbeitsplatz empfohlen. Dort soll zudem Platz für einen Computer, einen Schreibtisch, einen Bürostuhl und für Staufläche Platz sein. In Großraumbüros wird ein deutlich größerer Arbeitsplatz von zwölf bis 15 Quadratmetern empfohlen. Das ist der Gesamtsituation in einem Großraumbüro, in dem nahezu keine Wände existieren, geschuldet. So bietet diese Art von Büros mehrere Risikofaktoren, die das Arbeitsergebnis negativ verändern können. Durch die hohe Lärmbelastung, geringen Sichtschutz und wenig Fläche für Verkehrswege, können die Mitarbeiter sich deutlich schlechter entfalten. Daher der Vorschlag der Kommissionen, mehr Raum zur Verfügung zu stellen, um das Arbeitsergebnis zu fördern. Auch in diesem Bereich sollte Platz für die oben genannten Gegenstände ausreichend zur Verfügung stehen.

Schlussendlich sei an dieser Stelle noch auf Arten von Tätigkeiten hingewiesen, die größere Büroräume erfordern. Beispielsweise sollten Mitarbeiter, die große Ablageflächen für Akten oder Ähnliches benötigen, einen größeren Schreibtisch erhalten, um effektiv arbeiten zu können. Auch wenn viele EDV-Geräte, zum Beispiel Drucker oder Scanner, benötigt werden, bietet sich die Bereitstellung einer größeren Fläche an. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz mit Kunden kommunizieren, mehr Stauraum erhalten. Damit bleibt der Schreibtisch immer gut aufgeräumt, das Gespräch kann dadurch einen deutlich größeren Mehrwert erzielen. Selbstverständlich sollte zudem sein, dass Mitarbeiter mit Behinderung, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, einen größeren Büroraum erhalten.


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